Kriterien:

ein konkreter Wunsch auf Betreuung seitens der KlientInnen
bereits im Vorfeld findet ein persönliches Gespräch mit einem der MitarbeiterInnen statt
eine gültige Kostenübernahmezusage durch den Kostenträger
eine gesicherte Diagnose basierend auf aktuellen Arzt- und Klinikberichten
Mitwirkungsbereitschaft
eine akute Klinikbehandlung ist nicht notwendig [1]

Gesamtziel:
Vermeidung / Verkürzung stationärer psychiatrischer Aufenthalte durch intensive Haus-Betreuung.

 

Was ist ambulantes betreutes Wohnen?

"Ambulant-Betreutes-Wohnen für Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ist die Verbindung einer selbstständigen Lebensführung im eigenen Wohnraum mit einer planmäßig organisierten, regelmäßigen Beratung und persönlichen Betreuung durch geeignetes Personal." [1]

Welche Leistungen beinhaltet das? [1]

  •     Kernkompetenzen in hauswirtschaftlichen Fähigkeiten (Reinigung, Wäschepflege, Nahrungszubereitung)
  •     Motivation zur Selbstständigkeit und Übernahme von Eigenverantwortung
  •     Sauberkeit und Hygiene
  •     Strukturierter Alltag
  •     Sozialkompetenz
  •     in Konfliktsituation angemessen handeln können
  •     [etc.]

Kostenträger

- Landschaftsverbände des Bundesland
- Eingliederungshilfe
- Fonds sexueller Missbrauch
- Sozialamt (abhängig vom eigenen Einkommen, je nach Stadt unterschiedlich)
- Leistung nach dem persönlichen Budget
- Krankenkasse (ohne Gutachten, Unterstützung vom Hausarzt / Psychiater)
- Zuzahlungen (Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 10 % der Kosten pro Tag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr, sowie 10 € pro Verordnung.)
- Leistung des SGB IX im Rahmen der Eingliederungshilfe

Bewilligung über

- einen Vertragsarzt des Fachgebiets Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie.
- einen Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.
- Psychologische Psychotherapeuten.
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie können die psychiatrische Krankenpflege verordnen, in Ausnahmefällen bis zu einem Alter von 21 Jahren. Zudem ist eine Verordnung durch psychiatrische Institutsambulanzen möglich.

 


Anla
ufstellen

Caritas / AWO / DRK

EUTB (auch für Menschen ohne Grad der Behinderung / SBA!)

- Vermittlung von Kontaktadressen

Psychosziale Kontakt- und Beratungsstellen

- geben Informationen welche Unterstützungen es gibt
- Vermittlung von weiteren Anlaufstellen

SPDi

- am Gesundheitsamt angegliedert
- Persönliche Unterstützung / Beratung

Diakonie

- Persönliche Beratung
- Antragstellung


Ablauf:

1. Prüfen wo Unterstützung exakt benötigt wird
- Ggf. mal eine Woche beobachten und aufschreiben, wo was konkret helfen würde (Behördengänge, geregelten Tagesablauf, Haushalt, Sauberkeit etc.)
- Realistische Betrachtung in welchem Intervall diese Hilfe benötigt wird (ggf. bei Beratungen mit Anlaufstelle erarbeiten, auch überlegen ob zuvor Stabilisierung im klinischen Setting benötigt wird oder eine Teilzeitbetreuung / Betreutes Wohnen mehr Sinn ergeben könnte)
- Krisensituationen nochmal ins Gedächtnis rufen, was wird benötigt, welches Auffangnetz wird gebraucht usw.

2. Anlaufstellen kontaktieren
- möglichst viel niederschreiben oder sich Flyer zu den Themen organisieren
- Gemeinsam die nächsten Schritte planen
- Psychiater des Gesundheitsamt (Zuständigkeit Stadt)
- (Fach-)Arzt / Psychiater kontaktieren für ein Schreiben

3. Anbieter für das betreute Wohnen kontaktieren
- Verschiedene Strukturen / Konzepte erklären lassen
- Im Gespräch auch den Ablauf erklären lassen
-
- Punkte klären wie: Vertretung im Absenzfall (Ausfall der Betreuung), Umgang mit Krisensituationen (siehe oben), ggf. Betreuer oder Betreuerin, Umgang mit komplexen

4. Anbieter informieren, wenn man sich für ihn oder ein Konzept davon entschieden hat
- Erstes Kennenlernen mit dem oder den Betreuern
- Prüfen, ob es menschlich passt

5. Antrag auf Kostenübernahme stellen
- Kontingent der Fachleistungsstunden pro Woche
- Unterstützungs-Plan wird erarbeitet und festgesetzt

6. Eventuelle Zuzahlungen
- Bei bestimmten Vermögensleistungen, müssen ggf. Kosten mit übernommen werden

 


Tipps

- Möglichst zu allen Bereichen etwas sagen können (Haushalt, Behördengänge, Struktur, Selbstfürsorge etc.)
- Keine Telefonate mit zuständigen Behörden führen (Beweisbarkeit fehlt) / Alles immer schriftlich abwickeln
- Bei Anträgen erwähnen, welche Hilfseinrichtung einem zur Seite steht (Psychotherapeut, Helfernetz, Anwalt etc.)
- Immer auf entsprechende Gesetze verweisen und objektiv bleiben
- Hilfreich kann auch ein Pflegegrad sein (Thema Pflegestützpunkt)
- Berufstätigkeit und ambulante Betreuung schließen sich NICHT aus
- Stunden können auch privat bzw. über den Fonds / Pflegegeld bezahlt werden
- Ein Arzt / Psychiater / Hausarzt kann ambulante psychiatrische Pflege verschreiben, bis zu 4 Monate + Verlängerung (Diagnose meist: Angststörungen / Depressionen, meist kein Problem für Betroffene der DIS)
- Das Argument zählt, warum man nicht in einen stationären Aufenthalt geht (Klinik = teurer für die KK als amb. Betreuung)
- lieber etwas mehr angeben als gefühlt nötig, nichts beschönigen & ehrlich sein

Liebe Grüße,
Linehme

P.S. Der Artikel wird immer weiter aufgefüllt, sobald ich neue Informationen habe

Links
- www.betanet.de
-> Kostenlose Beratung
- http://www.bapp.info
- https://drweiglundpartner.de/pflegegrad-erfolgreich-beantragen/

[1] https://www.caritas-tbb.de
[2] https://www.betanet.de/psychiatrische-krankenpflege.html