{fa-info-circle } Dezember 2019 wurde das Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts beschlossen.

Das Sozialgesetzbuch XIV (eigentlich müsste es die Nummer 13 tragen, was aber aus Rücksicht für Opfer von Gewalttaten auf die Zahl 14 geändert wurde) trägt den spannenden Titel "Soziale Entschädigung" und regelt Ansprüche von Terror- Gewaltopfern sowie Impfgeschädigten. Gilt komplett ab 2024 und soll übersichtlicher / gebündelter werden.

Was ändert sich im Bezug auf Betroffene von Gewalttaten?

• Berechtigte erhalten rückwirkend zum 1. Juli 2018 verbesserte Leistungen
-> AusländerInnen haben Anspruch auf die gleichen Entschädigungsleistungen wie deutsche Opfer

• Halb- und Vollweisenrente wird erhöht

Ansprüche nach SGB XIV haben:
- Gewalt- Terroropfer
- Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege
- Zivildienstgeschädigte
- Geschädigte von Schutzimpfungen
- Angehörige und Hinterbliebene
- Opfer von psychischer Gewalt, von Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung (freie Bestimmung der Sexualität, Schutz vor Übergriffen / Sexualdelikten) , altersunabhägig

• Ab 1. Januar 2021 sollen bundesweit Traumaambulanzen bereitstehen

Fallmanagement begleitet und unterstützt die Betroffenen

• Geldleistungen werden zu monatlichen Entschädigungsleistungen gebündelt und erhöht (Staffelung bei Grad der Schädigungsfolgen), Einmalzahlungen sind möglich

• Teilhabeleistungen sollen nicht über das eigene Einkommen und Vermögen finanziert werden (Stichwort: Assistenz- oder Mobilitätshilfen)

Beweiserleichterungen soll bei psychischer Erkrankung nach der Tat  helfen die Ansprüche durchzusetzen (besonders hilfreich für Opfer von sexualisierter und psychischer Gewalt)

-> Somit erhalten Opfer von sexualisierter und / oder psychischer Gewalt mehr Schutz erhalten, die Leistungen bleiben erhalten und einige wurden verbessert

Liebe Grüße,
Linehme

 [q: https://www.sovd-hh.de/news-service/sozial-infos/soziales-entschaedigungsrecht/032020-opferentschaedigung/ mit bestem Dank an L. für diese Information!]

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