Das OEG 2.0
Update: Neues soziales Entschädigungsrecht ab 01.01.2024
1. Mehr Transparenz und Rechtsklarheit
Das SGB XIV bündelt das Recht der Sozialen Entschädigung und betont die gesellschaftliche Relevanz und staatliche Verantwortung.
Es bietet eine klare Struktur, die Betroffenen die Anspruchserkennung und -durchsetzung erleichtert und gleichzeitig die Verwaltung entlastet.
2. Unterstützung für mehr Menschen
Das SGB XIV erweitert den Kreis der Berechtigten für Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts, um auch Opfer psychischer Gewalt, wie sexueller Gewalt, einzuschließen. Die Gleichbehandlung von Gewaltopfern unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus sowie die Berücksichtigung von Schockschadensopfern wird eingeführt.
3. Erleichterter Zugang zu schnell wirksamen Leistungen
Ab dem 1. Januar 2021 wird bundesweit eine niedrigschwellige Soforthilfe in Traumaambulanzen angeboten, um Betroffene zeitnah zu unterstützen. Zusätzlich erhalten sie Unterstützung im Antrags- und Verwaltungsverfahren durch ein Fallmanagement.
4. Wesentliche Erhöhung der monatlichen anrechnungsfreien Entschädigungsleistungen
Geldleistungen werden zu monatlichen Entschädigungsleistungen zusammengefasst und erhöht. Es besteht die Option, Einmalzahlungen als Abfindungen zu erhalten, und für bestehende Fälle gibt es Besitzstandsregelungen. Ein Wahlrecht ermöglicht den Wechsel in das neue Recht, ist jedoch nicht verpflichtend.
5. Stärkung des Teilhabegedankens
Der Teilhabegedanke wird gestärkt, indem Teilhabeleistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht werden.
6. Verbesserungen für Opfer sexueller Gewalt
Eine neue Regel soll es einfacher machen zu beweisen, dass psychische Krankheiten durch bestimmte Ereignisse entstehen, besonders für Menschen, die sexuelle oder psychische Gewalt erlebt haben. Es gibt auch eine neue Regelung, die Menschen hilft, die durch Handlungen im Zusammenhang mit Kinderpornographie Schaden erlitten haben. Im Grunde genommen sind jetzt alle Arten von Taten, die die Selbstbestimmung bei sexuellen Dingen beeinträchtigen, relevant, um Hilfe nach dem SGB XIV zu erhalten, und es spielt keine Rolle, wie alt die betroffene Person ist.
7. Vorgezogene Verbesserungen für Gewaltopfer einschließlich Terroropfer
Das neue SGB XIV wird grundsätzlich ab dem 1. Januar 2024 gültig sein, um den Bundesländern ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer IT-Systeme zu geben. Einige wichtige Verbesserungen für SER-Leistungsberechtigte, die aufgrund des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz in Berlin gefordert wurden, sind jedoch bereits rückwirkend ab dem 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Dazu gehört eine Erhöhung der Waisenrenten und des Bestattungsgelds im Falle eines schädigungsbedingten Todes sowie verbesserte Leistungen für Überführungskosten. Das OEG wurde ebenfalls rückwirkend zum 1. Juli 2018 geändert, um Ausländerinnen und Ausländer, die sich legal in Deutschland aufhalten und Opfer von Gewalttaten werden, den gleichen Entschädigungsschutz wie deutschen Gewaltopfern zu gewähren.
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Dezember 2019 wurde das Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts beschlossen.
Das Sozialgesetzbuch XIV (eigentlich müsste es die Nummer 13 tragen, was aber aus Rücksicht für Opfer von Gewalttaten auf die Zahl 14 geändert wurde) trägt den spannenden Titel "Soziale Entschädigung" und regelt Ansprüche von Terror- Gewaltopfern sowie Impfgeschädigten. Gilt komplett ab 2024 und soll übersichtlicher / gebündelter werden.
Was ändert sich im Bezug auf Betroffene von Gewalttaten?
• Berechtigte erhalten rückwirkend zum 1. Juli 2018 verbesserte Leistungen
-> AusländerInnen haben Anspruch auf die gleichen Entschädigungsleistungen wie deutsche Opfer
• Halb- und Vollweisenrente wird erhöht
• Ansprüche nach SGB XIV haben:
- Gewalt- Terroropfer
- Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege
- Zivildienstgeschädigte
- Geschädigte von Schutzimpfungen
- Angehörige und Hinterbliebene
- Opfer von psychischer Gewalt, von Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung (freie Bestimmung der Sexualität, Schutz vor Übergriffen / Sexualdelikten) , altersunabhägig
• Ab 1. Januar 2021 sollen bundesweit Traumaambulanzen bereitstehen
• Fallmanagement begleitet und unterstützt die Betroffenen
• Geldleistungen werden zu monatlichen Entschädigungsleistungen gebündelt und erhöht (Staffelung bei Grad der Schädigungsfolgen), Einmalzahlungen sind möglich
• Teilhabeleistungen sollen nicht über das eigene Einkommen und Vermögen finanziert werden (Stichwort: Assistenz- oder Mobilitätshilfen)
• Beweiserleichterungen soll bei psychischer Erkrankung nach der Tat helfen die Ansprüche durchzusetzen (besonders hilfreich für Opfer von sexualisierter und psychischer Gewalt)
-> Somit erhalten Opfer von sexualisierter und / oder psychischer Gewalt mehr Schutz erhalten, die Leistungen bleiben erhalten und einige wurden verbessert
Liebe Grüße,
Linehme
[q: https://www.sovd-hh.de/news-service/sozial-infos/soziales-entschaedigungsrecht/032020-opferentschaedigung/ mit bestem Dank an L. für diese Information!]