Update: Der eingetragene Verein "RückHalt" unterstützt euch ebenfalls beim Fond.
Einsendung von Anträgen auch per E-Mail möglich! Ab sofort können Sie Anträge auf Hilfeleistungen an den Fonds Sexueller Missbrauch auch per E-Mail bei der Geschäftsstelle FSM einreichen. Quelle


Seit dem 1. Mai 2013 unterstützt er barrierearm bei sehr vielfältigen Wegen zum Heilungsprozess.
Ich habe euch hier alle relevanten Informationen zusammengestellt und hoffe hier einen guten Einblick in das Unterstützungsangebot bieten zu können!

"Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übernimmt weiterhin seine Verantwortung gegenüber den Betroffenen sexuellen Missbrauchs im Kindes- und Jugendalter und wird den Fonds Sexueller Missbrauch dauerhaft verstetigen. Betroffene sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter sollen weiterhin nicht nur niedrigschwellige und bedarfsgerechte, sondern auch zukünftig zeitnahe Hilfen erhalten."
https://www.fonds-missbrauch.de/

Fragen, allgemeine Infos und Co.: 0800 400 10 50 oder beratung[at]hilfetelefon-missbrauch.de

Telefon-Sprechzeiten

 

 

Montags: 9.00-14.00 Uhr
Dienstags: 15.00-20.00 Uhr
Mittwochs: 09.00-14.00 Uhr
Donnerstags: 15.00-20.00 Uhr
Freitags: 09.00-14.00 Uhr

https://beauftragter-missbrauch.de/hilfe/hilfetelefon

Diese Gelder stehen jedem betroffenen Menschen zu der sexuellen Missbrauch ind er Kindheit erlebt hat.
Es geht nicht um die Frage der Bedürftigkeit, also kann ein Vergleichen mit anderen Betroffenen kategorisch ad acta gelegt werden!


Übersicht:
1. Wie lange wird der Fonds bestehen bleiben?
2. Welche Unterstützung gibt er und wie lange?
3. Was muss man dafür tun / Welche Voraussetzungen gibt es?
4.Wer kann mich bei der Antragstellung und bei weiteren Fragezeichen unterstützen?
5. Was kann ich tun, wenn ich die Kosten einer Therapie nicht vorstrecken kann, der Antrag aber noch nicht bewiligt wurde?
6. Dauer bis zur Bewilligung
7. Folgeanträge
8. Tips für einen erfolgreichen Antrag
9. Wichtige allgemeine Informationen







1. Wie lange wird der Fonds bestehen bleiben?

- Ursprünglich war er als Überbrückungsweg für die Überarbeitung des OEG gedacht
- Die Auszahlungfrist ist mittlerweile aufgehoben:
"Der Bund hat mit dem Bundeshaushaltsentwurf für 2020 beschlossen, dass die Finanzierung des Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ – vorbehaltlich der Zustimmung durch das Parlament – fortgesetzt wird. Die bisherige Auszahlungsfrist ist damit aufgehoben. Die Auszahlung der Fondsmittel ist innerhalb der Fondslaufzeit möglich.

Für Anträge, die bis zum 02.05.2016 gestellt wurden, gilt, dass die Auszahlung der bewilligten Leistungen über den 01.12.2019 hinaus möglich ist."



2. Welche Unterstützung gibt er und wie lange?

- Hilfeleistungen bis max. 10.000 Euro erhalten, Menschen mit Behinderung zusätzlich 5000 Euro für Mehraufwendung
- Die Finanzierung läuft so lange bis der Maximalbetrag ausgeschöpft wurde oder eine andere Stelle für die Kostenübernahme verantwortlich ist
- Rechnungen können erstattet werden (Therapie, Fahrtkosten, Kliniken etc.)
- Wenn kein Anspruch auf passende Therapie/Hilfe durch die Krankenkasse vorhanden ist, hilft der Fonds
- Heil- und Krankenbehandlung (Psychotherapie etc.)
-> Alle Leistungen hier nachzulesen: https://www.fonds-missbrauch.de/meldungen/fragen-und-antworten/

Konkrete Beispiele für bewilligte Anträge die mir persönlich bekannt sind:
- Unterschiedliche Therapiearten: Tanz-, Psycho-, Kunst-, Musik-, Bewegungstherapie, homöopathische Verfahren
- Sachleistungen: Laptop, Möbel, Nähmaschine, Haustiere, sogar eine Teilfinanzierung eines Pferdes, Fahrrad, ggf. auch E-Bike
- Weiteres: Einzelzimmer in einer Klinik, Fahrtkostenrückerstattung zur Therapie, Tauchurlaub
- Übernahme der Kosten für das Weiterbestehen der Psychotherapie (die berühmte und oft missverstandene "Zwangspause" der Krankenkasse)
-> Wichtig ist mitzuteilen warum was wie beim Heilungsweg helfen kann



3. Was muss man dafür tun / Welche Voraussetzungen gibt es?

- Die Antragsstellung erfolgt hier über das Formular: https://www.fonds-missbrauch.de/antragstellung/
- Betroffene (Minderjährige) die im familiären Umfeld sexuell missbraucht wurden
- Betroffene die in institutionellen Bereich Missbrauch erlebt haben
- "Relative Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs", besonders richtig wenn nur Täter und Opfer "Zeuge" sind
- Leistungen kann es trotz nicht nachgewiesenem Missbrauch geben (!)
- Die Angaben müssen mit relativer Wahrscheinlichkeit als erlebnisfundiert angesehen werden können



4.Wer kann mich bei der Antragstellung und bei weiteren Fragezeichen unterstützen?

- Wildwasser (https://www.wildwasser.de/)
- Opferhilfebüro in deiner Nähe (fast alle nur via http erreichbar: Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen)
- Sozialarbeiter in der Traumaambulanz
- ProFamilia (https://www.profamilia.de/ )
- Weißer Ring (https://weisser-ring.de/ )
- Bundeskoordinierung (https://www.bundeskoordinierung.de/)

5. Was kann ich tun, wenn ich die Kosten einer Therapie nicht vorstrecken kann, der Antrag aber noch nicht bewiligt wurde?

Der weiße Ring kann eventuell die Kosten vorstrecken und sie letztlich vom FSM erstattet bekommen.
Weitere Informationen? Erzählt es mir!



6. Dauer bis zur Bewilligung

Die Bearbeitungszeit kann sehr stark variieren, die Geschäftsstelle darf einfache Anträge bewilligen, jedoch wird bei komplexen oder fraglichen Anträgen die Clearingstelle eingeschaltet. Bei dieser Clearingstelle kommen alle Aspekte zur Antragsstellung zusammen: Juristisch, Therapeutisch, Medizinisch etc. wird mitbeachtet. Die Kommission die sich hier zusammensetzt macht dies ehrenamtlich und kommt lediglich 1x im Monat zusammen.

Es besteht die Möglichkeit die Anonymisierung auch nachträglich aufzuheben um die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Hierzu habe ich keine persönlichen Erfahrungen ob dies tatsächlich unterstützend wirkt.
- Nach dem Einreichen von Rechnungen dauert es ca. 4-6 Wochen bis zur Auszahlung

https://www.fonds-missbrauch.de/aktuell/aktuelle-meldung-zur-einfuehrung-eines-neuen-bearbeitungsprozesses



7. Folgeanträge

- Folgeanträge werden meistens sehr viel schneller bearbeitet
- Anträge sind personengebunden, können aber auch übertragen werden

Beispiel: Der Antrag zur Finanzierung einer psychotherapeutischen Gesprächstherapie wurde stattgegeben. Falls der Therapeut ausfällt, seine Praxis nicht mehr besteht oder ähnliche Gründe zum Abbruch fürhten, kann ein Folgeantrag gestellt werden und die Finanzierung somit auf einen anderen Therapeuten übertagen werden.



8. Tips für einen erfolgreichen Antrag

- Bei Leistungen, welche die Krankenkasse nicht (mehr) zahlt sollte dies von der Krankenkasse bestätigt werden. Dies ist meist problemlos telefonisch anfragbar und man erhält eine Bestätigung darüber, was nicht gezahlt wird
Beispiel: Die Therapieform für bspw. Osteopathie / Homöopathie wird von der Krankenkasse nicht bezahlt / das Stundenkontingent bei der Psychotherapie wurde aufgebraucht

- Es ist wichtig schriftlich einen Beleg der letzten krankenkassenfinanzierten Sitzung mit abzugeben (Beispiel letzte finanzierte Therapiesitzung)



9. Wichtige Informationen

Bei der Übernahme von Therapiekosten sollte bedacht werden, dass der Fonds nachrangig zahlt. Dies bedeutet, dass man wissen muss, ab wann die Krankenkasse wieder zuständig ist. Ansonsten ist es möglich, dass der Fonds nach zwei Jahren aufhört zu zahlen.

Es muss keine Anzeige erstattet worden sein, auch ist ein Antrag zum OEG keine Voraussetzung!
Hilfreich ist hier die Begründung warum kein OEG-Antrag gestellt wurde.
Beispiel: Als Grund kann angegeben werden, dass das OEG-verfahren stark destabilisierend wirken kann, die Täter nicht nachzuvollziehen sind und dass die psychische Verfassung für das Procedere nicht ausreicht.

Man muss in einem Antrag nicht den genauen Verwandtschaftsgrad angeben. Beispielsweise kann dies aus unterschiedlichsten Gründen Probleme verursachen. Es ist möglich auch dies anonymisiert darzustellen, indem man sagt, dass man blutsverwandt ist. Ein Grund ist folglich allerdings anzugeben, ein Beispiel für einen Grund könnte sein, dass die Täter noch leben und die Sorge um die eigene Sicherheit dementsprechend berechtigt ist.

Sobald ein Antrag gestellt wurde, können auch nachträglich Rechnungen eingereicht werden. Sofern er bewilligt wird werden auch die nachträglichen Rechnungen (und sei es nun schon 2 Jahre her) bezahlt.
Kosten für eine bereits abgeschlossene Therapie oder bereits bezahlte Sachkosten können nicht geltend gemacht werden!

Nachdem ein Antrag erfolgreich gestellt wurde ist es möglich einen (oder mehrere) weiteren Antrag zu stellen. Der nächste geht folglich viel schneller durch, da der erste bereits bewilligt wurde.

Mehrbedarf kann bei einem Schwerbehindertenausweis von >50 beantragt werden um 5000 € Euro mehr Unterstützung zu erhalten.




Liebe Grüße,
Linehme

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